Wichtige Hinweise zur Produkthaftung von Gefellt
Generelle Produktinformation
Handarbeit kann u.U. zu gewissen Abweichungen in Bezug auf Größe, Farbe und
Gestalt der jeweiligen Produkte innerhalb einer oder mehrerer Chargen führen,
was jedoch keinen Qualitätsverlust darstellt und als für handgearbeitete
Artikel als üblich anzusehen ist. Ein Reklamationsanspruch erwächst hieraus
nicht. Haftungsausschluss für Kleinteile
Da insbesondere Kinder unter drei Jahren die Angewohnheit haben, Dinge in den
Mund zu nehmen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle Artikel aus
unserem Sortiment nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet sind. Das gilt
insbesondere für alle Kleinteile und Messer bzw. Klingen. Gefellt übernimmt
hierfür keine Haftung.
Produktinformation für Artikel aus Horn und Knochen
Die von Gefellt vertriebenen Tringefäße aus Horn wie Hornbecher und
Trinkhörner oder Kämme und Würfel aus Knochen sind im Inneren bei Gefäßen und
außen mit einem für den Lebensmittelgebrauch geeigneten Schutzlack nach
Europäischem Standard (REACH) und nach der Deutschem
Bedarfsgegenständeverordnung (EN-71-3/LFGB) versiegelt. Hornwaren dürfen keiner
hohem Hitze über einen längeren Zeitraum ausgesetzt werden.
Produktinformation für Artikel aus Zamak
Die von Gefellt vertriebenen Artikel aus Zamak-Guss haben laut
Herstellerangabe eine Nickelabgabe unter 0,5µG/CM2/WOCHE und entsprechen damit
der Bedarfsgegenständeverordnung und der EU-Richtlinie 2004/96/EG sowie der Din
1811:2011-05.
Produktinformation für Artikel aus Bronze und Messing
Die von Gefellt angebotenen Artikel aus Bronze und Messing weisen lediglich
einen Nickelanteil auf von ca. 0,2 % laut Prüfreport vom 12.9.2013. Dies wird
von den Herstellern garantiert.
Produktinformation für geschmiedete Artikel
Die von Gefellt vertrieben Artikel aus Stahl und Eisen werden in der Regel
freiformgeschmiedet und dann zum Abkühlen in pflanzlichem oder mineralischem Öl
abgeschreckt. Hierbei verbleibt eine schwarze Zunderschicht, welche das
darunter befindliche Material vor Feuchtigkeit und Rost schützt.
Bei Verwendung auf Kleidung kann die Zunderschicht ggf. auf das darunter
befindliche Material abfärben.
Bei Gebrauch im Lebensmittelbereich ist zu berücksichtigen, dass die
Zunderschicht ggf. ins Kochgut übergeht.
Haftungsausschluss für Leder-,Woll- und Fellwaren
Das für die Produkte von Gefellt verwendete Leder bzw. Fell entspricht
bzgl. PCP-Gehalt und AZO-Farbstoffen der Chemikalienverordnung Abschnitt 15v.
11-10-93 bzw. der 4. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
v. 20.0795 von Deutschland.
Unabhängig davon ist es bei Lederwaren grundsätzlich möglich, dass Leder auf
den Untergrund abfärbt, insbesondere bei dunklem Leder auf hellem Untergrund, wie z.B. schwarze Tasche auf heller Tunika/Kleid. Speziell in feuchtem
Zustand, nach Regen oder durch Schwitzen, kann dieser Effekt eintreten und es
ist damit zu rechnen, dass sich die Farbe aus dem Untergrund nicht wieder
entfernen lässt. Insbesondere gefärbte Lederbänder färben zu Beginn immer etwas
ab, das muss man hierbei in Kauf nehmen.
Pflanzengefärbte Wollwaren können auf den Untergrund und die
Finger bei der Weiterverarbeitung und Gebrauch abfärben. Dies ist ein
Qualitätsmerkmal der Pflanzenteile und nicht vermeidbar.
Der Gebrauch von Leder- und pflanzengefärbten Wollprodukten erfolgt daher auf
eigenes Risiko, eine Produkthaftung oder Ersatz für verfärbte Kleidung wird
nicht übernommen.
Leder und Felle werden in einem chemischen Verfahren durch Gerbung hergestellt,
hierbei kommt eine große Anzahl von Chemikalien zum Einsatz. Wir raten daher
davon ab, Leder in den Mund zu nehmen und insbesondere bei Kleinkindern darauf
zu achten, dass diese nicht auf Leder herumkauen.
Haftungsausschluss für Schneidwaren
Die Firma Gefellt übernimmt keine Produkthaftung nach dem
deutschen bzw. europäischen Produkthaftungsgesetz in Bezug auf Klingenbruch von
Messern, Schwerter, Speeren oder ähnlichen Produkten, sowie deren Folgen für
Personen und Gegenstände.
Bei allen Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf Materialauswahl und Produktion
kann eine hundertprozentige Garantie gegen das mögliche Brechen von Messer- und
Schwertklingen nicht gegeben werden, da jede Klinge unter bestimmten Umständen
brechen kann.
Als Verkäufer habe wir leider keinen Einfluss auf einen sachgemäßen Gebrauch
von Messern und ähnlichen Gegenständen.
Bei einem nachgewiesenen Materialfehler, wie einem Härteriss oder zu hoher
Klingenhärte leistet Gefellt anstandslos Ersatz. Bei der gebrauchsmäßigen
Verwendung entstandener Scharten unterliegen keiner Garantie, sondern gelten
als normaler Verschleiß.
Auch das Lockern von Griff- oder Parierstange lässt sich im Laufe des Gebrauchs
oftmals nicht gänzlich vermeiden.
Wir betonen ausdrücklich: Die Verwendung von Messern und Äxten aus unserem
Sortiment erfolgt auf eigene Gefahr.
Um einen möglichen Klingenbruch vorzubeugen wird empfohlen:
- Scharfe Klingen nicht gegen harte Untergründe zu schlagen
- Direkte Hiebe Schneide auf Schneide vermeiden, um die Klinge zu schonen.
- Hat die Schwertklinge Scharten erhalten, diese baldmöglichst ausfeilen.
Beim Gebrauch von Äxten ist es unter Umständen möglich, dass der Holzstiel im
Gebrauch irgendwann bricht, was bei einem Naturmaterial nicht auszuschließen
ist. Hier übernimmt Gefellt weder Garantie noch Produkthaftung nach dem
deutschen bzw. europäischen Produkthaftungsgesetz. Der Gebrauch von Äxten
erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für Wurfäxte, bei denen man immer mit
dem Brechen des Stiels rechnen muss.
LARP-Waffen
LARPen ist ein Rollenspiel – auch die Kämpfe
werden hier nur gespielt. Schläge werden niemals mit voller Wucht ausgeführt,
sondern kurz vor dem Treffer abgebremst. Faustregel: Wenn es laut klatscht,
schlagt ihr zu fest!
Unsere LARP-Waffen, auch Polsterwaffen, orientieren sich
an Vorlagen aus dem Mittelalter, Fantasy und der Endzeit. Eine LARP-Waffe
besteht meist aus einer Schaumstoffschicht, die einen Kernstab aus Fiberglas
ummantelt. Der Schaum erhält authentische Farbgebung und Schattierungen. LARP-Waffen
eignen sich für den ungefährlichen Kampf beim LARP (Live Rollenspiel) oder
ergänzen das Kostüm auf dem Mittelaltermarkt, zu Halloween, Fasching oder
Karneval. Polsterwaffen werden auch gerne im Theater oder Film eingesetzt.
Die geschäumte Bauart: Inzwischen gibt es komplett
„geschäumte“, also aus flexiblem Spezialschaum gegossene Polsterwaffen. Diese
haben den Vorteil, dass sie sehr detailliert und echt aussehen, sind aber
mitunter auch dünner und damit etwas härter. Auch diese Waffen besitzen einen
Kernstab aus Fiberglas.
Unsere LARP-Waffen sind
robust und
widerstandsfähig und eignen sich damit auch für Schlachten-LARPs in denen
es zur Sache geht. Trotzdem sind sie – wie alle Polsterwaffen – nicht
für die Ewigkeit gemacht. Jede Waffe nutzt sich irgendwann ab. Bei häufigem
oder unsachgemäßem Gebrauch gehen sie irgendwann zwangsläufig kaputt.
Unsere Produkte sind perfekt für LARPer, die nicht
Perfektion suchen. Realistisch und erschwinglich, ein gutes
Preis-Qualitäts-Produkt.
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in
Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Hersteller/EU Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person
Gefellt
Inhaber Markus Bonkat
Adresse
Sohlbacher Straße 68; 57078 Siegen
E-Mail
info@gefellt.de
Telefon
0157 - 31902909
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