Produkthaftung

Wichtige Hinweise zur Produkthaftung von Gefellt   
 Generelle Produktinformation
Handarbeit kann u.U. zu gewissen Abweichungen in Bezug auf Größe, Farbe und Gestalt der jeweiligen Produkte innerhalb einer oder mehrerer Chargen führen, was jedoch keinen Qualitätsverlust darstellt und als für handgearbeitete Artikel als üblich anzusehen ist. Ein Reklamationsanspruch erwächst hieraus nicht. Haftungsausschluss für Kleinteile
Da insbesondere Kinder unter drei Jahren die Angewohnheit haben, Dinge in den Mund zu nehmen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle Artikel aus unserem Sortiment nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet sind. Das gilt insbesondere für alle Kleinteile und Messer bzw. Klingen. Gefellt übernimmt hierfür keine Haftung.
Produktinformation für Artikel aus Horn und Knochen
Die von Gefellt vertriebenen Tringefäße aus Horn wie Hornbecher und Trinkhörner oder Kämme und Würfel aus Knochen sind im Inneren bei Gefäßen und außen mit einem für den Lebensmittelgebrauch geeigneten Schutzlack nach Europäischem Standard (REACH) und nach der Deutschem Bedarfsgegenständeverordnung (EN-71-3/LFGB) versiegelt. Hornwaren dürfen keiner hohem Hitze über einen längeren Zeitraum ausgesetzt werden.
Produktinformation für Artikel aus Zamak
Die von Gefellt vertriebenen Artikel aus Zamak-Guss haben laut Herstellerangabe eine Nickelabgabe unter 0,5µG/CM2/WOCHE und entsprechen damit der Bedarfsgegenständeverordnung und der EU-Richtlinie 2004/96/EG sowie der Din 1811:2011-05.
Produktinformation für Artikel aus Bronze und Messing
Die von Gefellt angebotenen Artikel aus Bronze und Messing weisen lediglich einen Nickelanteil auf von ca. 0,2 % laut Prüfreport vom 12.9.2013. Dies wird von den Herstellern garantiert.
Produktinformation für geschmiedete Artikel
Die von Gefellt vertrieben Artikel aus Stahl und Eisen werden in der Regel freiformgeschmiedet und dann zum Abkühlen in pflanzlichem oder mineralischem Öl abgeschreckt. Hierbei verbleibt eine schwarze Zunderschicht, welche das darunter befindliche Material vor Feuchtigkeit und Rost schützt.
Bei Verwendung auf Kleidung kann die Zunderschicht ggf. auf das darunter befindliche Material abfärben.
Bei Gebrauch im Lebensmittelbereich ist zu berücksichtigen, dass die Zunderschicht ggf. ins Kochgut übergeht.
Haftungsausschluss für Leder-,Woll-  und Fellwaren
Das für die Produkte von Gefellt verwendete Leder bzw. Fell entspricht bzgl. PCP-Gehalt und AZO-Farbstoffen der Chemikalienverordnung Abschnitt 15v. 11-10-93 bzw. der 4. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung v. 20.0795 von Deutschland.
Unabhängig davon ist es bei Lederwaren grundsätzlich möglich, dass Leder auf den Untergrund abfärbt, insbesondere bei dunklem Leder auf hellem Untergrund, wie z.B. schwarze Tasche auf heller Tunika/Kleid. Speziell in feuchtem Zustand, nach Regen oder durch Schwitzen, kann dieser Effekt eintreten und es ist damit zu rechnen, dass sich die Farbe aus dem Untergrund nicht wieder entfernen lässt. Insbesondere gefärbte Lederbänder färben zu Beginn immer etwas ab, das muss man hierbei in Kauf nehmen. Pflanzengefärbte Wollwaren können auf den Untergrund und die Finger bei der Weiterverarbeitung und Gebrauch abfärben. Dies ist ein Qualitätsmerkmal der Pflanzenteile und nicht vermeidbar.
Der Gebrauch von Leder- und pflanzengefärbten Wollprodukten erfolgt daher auf eigenes Risiko, eine Produkthaftung oder Ersatz für verfärbte Kleidung wird nicht übernommen.
Leder und Felle werden in einem chemischen Verfahren durch Gerbung hergestellt, hierbei kommt eine große Anzahl von Chemikalien zum Einsatz. Wir raten daher davon ab, Leder in den Mund zu nehmen und insbesondere bei Kleinkindern darauf zu achten, dass diese nicht auf Leder herumkauen.
Haftungsausschluss für Schneidwaren 
Die Firma Gefellt übernimmt keine Produkthaftung nach dem deutschen bzw. europäischen Produkthaftungsgesetz in Bezug auf Klingenbruch von Messern, Schwerter, Speeren oder ähnlichen Produkten, sowie deren Folgen für Personen und Gegenstände.
Bei allen Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf Materialauswahl und Produktion kann eine hundertprozentige Garantie gegen das mögliche Brechen von Messer- und Schwertklingen nicht gegeben werden, da jede Klinge unter bestimmten Umständen brechen kann.
Als Verkäufer habe wir leider keinen Einfluss auf einen sachgemäßen Gebrauch von Messern und ähnlichen Gegenständen.
Bei einem nachgewiesenen Materialfehler, wie einem Härteriss oder zu hoher Klingenhärte leistet Gefellt anstandslos Ersatz. Bei der gebrauchsmäßigen Verwendung entstandener Scharten unterliegen keiner Garantie, sondern gelten als normaler Verschleiß.
Auch das Lockern von Griff- oder Parierstange lässt sich im Laufe des Gebrauchs oftmals nicht gänzlich vermeiden.
Wir betonen ausdrücklich: Die Verwendung von Messern und Äxten aus unserem Sortiment erfolgt auf eigene Gefahr.
Um einen möglichen Klingenbruch vorzubeugen wird empfohlen:
- Scharfe Klingen nicht gegen harte Untergründe zu schlagen
- Direkte Hiebe Schneide auf Schneide vermeiden, um die Klinge zu schonen.
- Hat die Schwertklinge Scharten erhalten, diese baldmöglichst ausfeilen.
Beim Gebrauch von Äxten ist es unter Umständen möglich, dass der Holzstiel im Gebrauch irgendwann bricht, was bei einem Naturmaterial nicht auszuschließen ist. Hier übernimmt Gefellt weder Garantie noch Produkthaftung nach dem deutschen bzw. europäischen Produkthaftungsgesetz. Der Gebrauch von Äxten erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für Wurfäxte, bei denen man immer mit dem Brechen des Stiels rechnen muss.    
LARP-Waffen
 LARPen ist ein Rollenspiel – auch die Kämpfe werden hier nur gespielt. Schläge werden niemals mit voller Wucht ausgeführt, sondern kurz vor dem Treffer abgebremst. Faustregel: Wenn es laut klatscht, schlagt ihr zu fest! Unsere LARP-Waffen, auch Polsterwaffen, orientieren sich an Vorlagen aus dem Mittelalter, Fantasy und der Endzeit. Eine LARP-Waffe besteht meist aus einer Schaumstoffschicht, die einen Kernstab aus Fiberglas ummantelt. Der Schaum erhält authentische Farbgebung und Schattierungen. LARP-Waffen eignen sich für den ungefährlichen Kampf beim LARP (Live Rollenspiel) oder ergänzen das Kostüm auf dem Mittelaltermarkt, zu Halloween, Fasching oder Karneval. Polsterwaffen werden auch gerne im Theater oder Film eingesetzt.   Die geschäumte Bauart: Inzwischen gibt es komplett „geschäumte“, also aus flexiblem Spezialschaum gegossene Polsterwaffen. Diese haben den Vorteil, dass sie sehr detailliert und echt aussehen, sind aber mitunter auch dünner und damit etwas härter. Auch diese Waffen besitzen einen Kernstab aus Fiberglas. Unsere LARP-Waffen sind   robust und widerstandsfähig und eignen sich damit auch für Schlachten-LARPs in denen es zur Sache geht. Trotzdem sind sie – wie alle Polsterwaffen – nicht für die Ewigkeit gemacht. Jede Waffe nutzt sich irgendwann ab. Bei häufigem oder unsachgemäßem Gebrauch gehen sie irgendwann zwangsläufig kaputt. Unsere Produkte sind perfekt für LARPer, die nicht Perfektion suchen. Realistisch und erschwinglich, ein gutes Preis-Qualitäts-Produkt.

Rechtliche Informationen des Verkäufers 
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen. 
Hersteller/EU Verantwortliche Person
 EU Verantwortliche Person Gefellt Inhaber Markus Bonkat Adresse Sohlbacher Straße 68; 57078 Siegen E-Mail info@gefellt.de Telefon 0157 - 31902909